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Gut gerechnet

Welche Miete kannst du dir leisten?

Die verbreitete Faustregel sagt: höchstens ein Drittel vom Netto. Sie kennt aber weder deine Fixkosten noch deine Stadt noch deine Familie – zwei Haushalte mit gleichem Einkommen können ganz unterschiedliche Mieten tragen. Dieser Rechner geht deshalb den umgekehrten Weg: erst alles abziehen, was ohnehin abgeht, und dann sehen, was die Wohnung kosten darf.

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Berechnet auf gutgerechnet.de · https://gutgerechnet.de/rechner/wohnung-leisten/

Deine Angaben

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Alles, was tatsächlich auf dem Konto ankommt – bei mehreren Personen zusammengerechnet. Kindergeld, Unterhalt und Wohngeld gehören dazu, wenn sie regelmäßig fließen.

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Wenn du nur dein Brutto kennst, rechne es zuerst um. Wohnen mehrere Verdienende zusammen, ist das Ergebnis pro Person – dann addieren.

Nur das Brutto bekannt? Rechnet ein Gehalt in das Netto um, das auf dem Konto ankommt. Hier ausrechnen

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Die Zahl, die im Inserat groß steht – ohne Nebenkosten.

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Die Vorauszahlung für Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister. Wichtig: Das ist eine Vorauszahlung, keine Rechnung.

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Einmal im Jahr wird abgerechnet, und Nachzahlungen im dreistelligen Bereich sind normal – dafür ist der Rücklagenbetrag weiter unten da.

m²

Wird nur für den Quadratmeterpreis gebraucht – die Zahl, mit der du die Wohnung gegen den örtlichen Mietspiegel halten kannst.

Fläche unklar? Bei Dachschrägen zählt nicht jeder Quadratmeter voll. Hier ausrechnen

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Alles, was jeden Monat abgeht und nichts mit der Wohnung zu tun hat: Versicherungen, Auto oder Ticket, Handy, Kita, Kredite, Abos, Mitgliedschaften.

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Nicht hierher gehören Strom, Internet und Rundfunkbeitrag – die stehen unter „Genauer rechnen" einzeln.

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Essen, Drogerie, Kleidung, Freizeit – alles, was sich von Monat zu Monat ändert.

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Wer keinen Anhaltspunkt hat: Die Kontoauszüge der letzten drei Monate zusammenzählen und durch drei teilen ist genauer als jede Schätzung.

Genauer rechnen7 weitere Angaben

Der obere Teil rechnet die Monatsrechnung. Hier kommen die Posten dazu, die in keinem Inserat stehen – und die drei Zahlen, an denen ein Einzug tatsächlich scheitert: Rücklage, Kaution und Umzug.

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Steht nie im Inserat, kommt aber jeden Monat. Der Abschlag hängt an Personenzahl und Geräten, nicht an der Wohnungsgröße.

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Wenn du deinen Verbrauch kennst, rechne ihn im Stromverbrauchs-Rechner genau aus. Achtung bei Nachtspeicherheizung oder Durchlauferhitzer: Dann liegt der Betrag um ein Vielfaches höher.

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Steht nie im Inserat und kommt trotzdem jeden Monat. Größenordnung: DSL- und Kabelanschlüsse liegen bei 30 bis 50 €, Glasfaser mit hoher Bandbreite darüber.

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Prüfe vor der Zusage, was am Objekt überhaupt verfügbar ist – wo nur ein langsamer Anschluss liegt, hilft auch ein teurerer Vertrag nicht.

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Wird je Wohnung erhoben, nicht je Person – in einer WG zahlt also die Wohnung einmal, nicht jeder einzeln.

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Voreingestellt ist der zuletzt bekannte Betrag von 18,36 € im Monat; den aktuellen Stand nennt rundfunkbeitrag.de. Wer Bürgergeld oder BAföG bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen.

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Der wichtigste Wert dieses Bereichs. Er entscheidet, welche Warmmiete der Rechner noch als tragbar bezeichnet.

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Wer hier 0 einträgt, bekommt eine höhere tragbare Miete genannt – und hat dann nichts, wenn die Nebenkostenabrechnung kommt, die Waschmaschine ausfällt oder eine Zahnbehandlung ansteht.

Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen – Nebenkosten zählen dabei nicht mit.

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Du darfst sie außerdem in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste bei Mietbeginn. Wer mehr verlangt, verlangt zu viel.

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Steht bewusst auf 0: Bei Mietwohnungen zahlt den Makler, wer ihn beauftragt hat – und das ist praktisch immer der Vermieter.

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So will es das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG, seit Juni 2015). Wenn dich jemand zur Kasse bitten will, ist das der Moment, nachzufragen.

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Transporter oder Umzugsfirma, Kartons, Renovierung der alten Wohnung, Lampen, Gardinen, Küche.

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Größenordnung: ein Mietwagen mit Helfern aus dem Bekanntenkreis 200 bis 500 €, eine Umzugsfirma für eine Dreizimmerwohnung 1.500 bis 3.000 €. Die Küche ist der Posten, der die Rechnung sprengt: In vielen Wohnungen ist keine drin, und eine Einbauküche kostet mehr als der ganze restliche Umzug.

Je genauer du die Felder ausfüllst, desto genauer wird das Ergebnis.

Dein Ergebnis

rechnet live mit

Warum die 30-Prozent-Regel in die Irre führt

Die verbreitetste Antwort auf die Frage nach der bezahlbaren Miete lautet: höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens. Die Regel ist einprägsam und in vielen Fällen falsch – aus einem einfachen Grund: Sie interessiert sich nur für das Einkommen und für nichts sonst.

Zwei Haushalte mit je 2.800 Euro netto. Der eine hat keine Kinder, kein Auto, keine Kredite und gibt 400 Euro für alles Übrige aus. Der andere zahlt Kita, eine Autofinanzierung und einen Ratenkredit, zusammen 1.400 Euro, bevor überhaupt etwas gegessen wurde. Nach der Faustregel dürfen beide 933 Euro Miete zahlen. Tatsächlich kann der erste Haushalt deutlich mehr tragen und der zweite deutlich weniger.

Dieser Rechner dreht die Richtung um. Er zieht vom Einkommen alles ab, was ohnehin abgeht, und legt zusätzlich den Betrag beiseite, den du zurücklegen willst. Erst was danach übrig ist, darf die Warmmiete kosten. Das Ergebnis ist keine schöne runde Zahl, aber es ist deine.

Ein zweiter Fehler steckt schon in der Frage: Die Faustregel meint meist die Kaltmiete, und die ist nicht das, was du bezahlst. Bei den Voreinstellungen oben steht eine Kaltmiete von 850 Euro im Inserat. Mit Nebenkosten, Strom, Internet und Rundfunkbeitrag kostet das Wohnen dort 1.188 Euro – vierzig Prozent mehr als die Zahl, mit der die Wohnung beworben wurde.

Häufige Fragen

Warum ist die tragbare Miete niedriger, als ich erwartet habe?

Weil zwei Dinge eingerechnet sind, die andere Rechner weglassen. Erstens die Kosten, die nicht im Inserat stehen: Strom, Internet und Rundfunkbeitrag machen zusammen schnell 100 bis 150 Euro im Monat aus. Zweitens deine Rücklage – der Rechner geht davon aus, dass am Monatsende etwas übrig bleiben soll, und zieht diesen Betrag ab, bevor er die tragbare Miete nennt. Wer im Feld „Was du monatlich zurücklegen willst" eine 0 einträgt, bekommt sofort eine höhere Zahl genannt. Ehrlicher wird sie dadurch nicht.

Muss ich die Kaution wirklich auf einen Schlag zahlen?

Nein. Nach § 551 Abs. 2 BGB darfst du die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen: die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden anderen mit den nächsten Mietzahlungen. Dieses Recht kann im Mietvertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden – eine Klausel, die die volle Summe vorab verlangt, ist unwirksam. Die Kaution darf außerdem höchstens drei Nettokaltmieten betragen, also ohne Nebenkosten gerechnet. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen; die Zinsen stehen dir zu.

Ich soll als Mieter eine Maklerprovision zahlen. Ist das erlaubt?

In aller Regel nicht. Seit Juni 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG): Bezahlen muss, wer den Makler beauftragt hat. Bietet der Makler eine Wohnung im Auftrag des Eigentümers an, zahlt der Eigentümer. Eine Provision vom Mietinteressenten ist nur zulässig, wenn dieser den Makler nachweislich selbst und zuerst mit der Suche beauftragt hat – ein Hinweis in der Anzeige genügt dafür nicht. Wurde trotzdem gezahlt, lässt sich der Betrag häufig zurückfordern. Beim Immobilienkauf gelten andere Regeln.

Zählt der Rundfunkbeitrag für jede Person in der WG?

Nein, er wird je Wohnung erhoben. Eine Wohngemeinschaft zahlt den Beitrag einmal, egal wie viele Personen dort wohnen – wie er intern aufgeteilt wird, ist Sache der Mitbewohner. Wer aus einer WG in eine eigene Wohnung zieht, zahlt dagegen ab dann den vollen Beitrag allein. Wer Bürgergeld, BAföG oder bestimmte andere Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag befreien lassen; die Befreiung wirkt nicht rückwirkend, der Antrag lohnt also früh. Den aktuellen Beitrag nennt rundfunkbeitrag.de – die Vorbelegung hier ist der zuletzt bekannte Stand.

Was ist mit Wohngeld?

Wohngeld ist in dieser Rechnung nicht enthalten, kann die Lage aber deutlich verändern. Anspruch haben nicht nur Menschen ohne Arbeit, sondern auch Erwerbstätige mit kleinem oder mittlerem Einkommen – seit der Reform von 2023 deutlich mehr Haushalte als vorher, und viele stellen keinen Antrag, weil sie sich nicht angesprochen fühlen. Ob dir etwas zusteht, hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und der Miete am Wohnort ab und prüft die Wohngeldstelle deiner Kommune. Wenn du Wohngeld bereits beziehst, trag es beim Haushaltsnetto mit ein.

Was der Einzug kostet, bevor du eine Miete gezahlt hast

Die Monatsrechnung kann aufgehen und der Einzug trotzdem scheitern. Denn bevor die erste Miete fällig wird, ist schon ein Vielfaches davon …

Die Monatsrechnung kann aufgehen und der Einzug trotzdem scheitern. Denn bevor die erste Miete fällig wird, ist schon ein Vielfaches davon weg.

Die Kaution ist der größte Brocken: bis zu drei Nettokaltmieten, bei 850 Euro Kaltmiete also 2.550 Euro. Zwei Dinge dazu, die viele nicht wissen. Erstens: Es sind drei *Netto*kaltmieten, Nebenkosten zählen nicht mit – wer die Warmmiete als Grundlage nimmt, zahlt zu viel. Zweitens: Du darfst in drei gleichen Monatsraten zahlen, und zwar unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Eine Klausel, die die volle Summe vor Übergabe verlangt, ist unwirksam. Das steht in § 551 BGB.

Die Maklerprovision sollte bei einer Mietwohnung gar nicht auftauchen. Seit dem Bestellerprinzip zahlt, wer den Makler beauftragt hat – und das ist bei einer inserierten Wohnung der Vermieter. Eine Provision vom Mieter ist nur dann zulässig, wenn dieser den Makler nachweislich selbst mit der Suche beauftragt hat. In der Anzeige eine Provision zu fordern, macht sie nicht rechtmäßig.

Der Posten, der am häufigsten unterschätzt wird, ist die Küche. In weiten Teilen Deutschlands wird ohne vermietet, und eine Einbauküche kostet regelmäßig mehr als der gesamte übrige Umzug. Wenn eine Küche drin ist, kann eine Ablöse an den Vormieter verlangt werden – dann lohnt der nüchterne Blick, ob der geforderte Betrag zum Alter der Küche passt.

Rechne die Summe aus dem Feld „Beim Einzug fällig" gegen dein tatsächliches Erspartes – und leg die erste Warmmiete obendrauf. Sie steckt nicht in der Zahl, weil sie zur Monatsrechnung gehört, fällig ist sie am Einzugstag trotzdem. Bei 1.070 Euro Warmmiete brauchst du also nicht 4.050 Euro auf dem Konto, sondern rund 5.120. Wenn das mehr ist als dein Erspartes, ist die Frage nicht, ob du dir die Miete leisten kannst, sondern ob du überhaupt einziehen kannst.

Rechnet live mit

Kein Knopf, kein Warten. Jede Änderung wirkt sofort.

Rechenweg offen

Jeder Zwischenwert steht rechts unter „Mehr Details". Nichts ist eine Blackbox.

Quellen verlinkt

Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.

Grenzen benannt

Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.

Die Hürde vor der Rechnung: die Bonitätsregel

Es gibt einen Punkt, an dem viele Bewerbungen scheitern, lange bevor jemand die eigene Kalkulation prüft. Sehr viele Vermieter sortieren nach einer …

Es gibt einen Punkt, an dem viele Bewerbungen scheitern, lange bevor jemand die eigene Kalkulation prüft. Sehr viele Vermieter sortieren nach einer einfachen Regel vor: Das Haushaltsnetto muss mindestens dem Dreifachen der Kaltmiete entsprechen.

Wichtig ist, was diese Regel *nicht* ist. Sie steht in keinem Gesetz, und sie sagt nichts darüber aus, ob du dir die Wohnung leisten kannst. Sie ist eine Abkürzung, mit der Vermieter aus dreißig Bewerbungen fünf machen. Der Rechner weist die Zahl deshalb getrennt aus: Es kann gut sein, dass deine Rechnung aufgeht und die Regel trotzdem nicht erfüllt ist – oder umgekehrt, dass du die Regel erfüllst und dir die Wohnung nach deiner eigenen Rechnung nicht leisten solltest.

Wenn dir das Dreifache fehlt, gibt es Wege, die nichts mit Beschönigen zu tun haben: eine Bürgschaft von Eltern oder Dritten, ein Mitmieter im Vertrag, ein Nachweis über Ersparnisse, oder ein Vorschlag zur höheren Kaution im gesetzlichen Rahmen. Was du nicht tun solltest, ist bei der Selbstauskunft falsche Angaben zu machen – das kann eine fristlose Kündigung tragen.

Zum Mietvertrag selbst geben wir hier bewusst keine Einschätzung ab. Ob die verlangte Miete örtlich überhaupt zulässig ist, beantwortet der qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde, und in Gebieten mit Mietpreisbremse gilt zusätzlich eine Obergrenze. Der Quadratmeterpreis aus dem Ergebnis oben ist genau die Zahl, mit der du in den Mietspiegel hineingehst.

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Worauf diese Rechnung beruht

2 Grundlagen dieses Rechners, jede nachzulesen bei der Stelle, die sie herausgibt. Wir denken uns nichts aus – du kannst alles nachprüfen.

Wofür diese Rechnung gilt

Der Geltungsbereich und die Fälle, in denen die Zahl oben nicht zutrifft.

  • Die Nebenkosten im Inserat sind eine Vorauszahlung, keine Rechnung – einmal im Jahr wird abgerechnet, und Nachzahlungen sind der Normalfall.
  • Die Lebenshaltung sollte aus Kontoauszügen kommen, nicht aus dem Gefühl. Geschätzt liegt sie fast immer zu niedrig.
  • Strom steht in keinem Inserat und hängt an der Personenzahl, nicht an den Quadratmetern.
  • Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben, nicht je Person – in einer WG also einmal.
  • Künftige Mieterhöhungen sind nicht eingerechnet. Wer knapp kalkuliert, sollte einmal mit 10 % mehr Kaltmiete durchrechnen.
  • Die Regel „Netto mindestens drei Kaltmieten" ist Vermieterpraxis, keine Vorschrift – sie entscheidet oft über die Bewerbung, nicht über die Tragbarkeit.

Passend dazu

Fehlt dir eine Einstellung?

Wenn dieser Rechner eine Angabe nicht kennt, die für dich wichtig wäre, schreib es mir. Solche Hinweise sind der Grund, warum die Rechner besser werden – ich baue sie ein, wenn sie am Ergebnis wirklich etwas ändern.

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