Kauf- und Baunebenkosten berechnen
Der Kaufpreis ist die Zahl im Exposé. Die Zahl, an der Finanzierungen scheitern, ist eine andere: Zwischen zehn und sechzehn Prozent kommen obendrauf – und die muss man bar haben, denn Nebenkosten finanziert keine Bank. Dieser Rechner zeigt beide Zahlen und was danach vom Eigenkapital übrig bleibt.
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Der wichtigste Schalter dieser Seite. Bei den ersten beiden Fällen fällt Grunderwerbsteuer auf den vollen Betrag an.
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Kaufst du das Grundstück dagegen getrennt und schließt den Bauvertrag erst danach mit einer anderen Firma, fällt sie nur auf das Grundstück – der Unterschied liegt schnell im fünfstelligen Bereich. Vorsicht: Finanzämter erkennen die Trennung nicht an, wenn Grundstück und Haus faktisch aus einer Hand kommen.
Der Preis, der beurkundet wird – auf ihn berechnen sich alle Nebenkosten. Bei Grundstück plus Hausbau beides zusammen.
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Mitgekauftes Inventar wie eine Einbauküche gehört nicht dazu: Wird es im Vertrag getrennt ausgewiesen, fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an.
Wird nur gebraucht, wenn du oben „Grundstück kaufen, danach selbst bauen" gewählt hast – dann bemisst sich die Grunderwerbsteuer allein an diesem Betrag.
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In den anderen Fällen bleibt das Feld ohne Wirkung.
Jedes Land setzt den Satz selbst fest, und die Sätze ändern sich gelegentlich.
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Die Liste gibt den Kenntnisstand Mitte 2026 wieder – maßgeblich ist der Satz, der im Kaufvertrag zugrunde gelegt wird. Weicht er ab, trag ihn unten unter „Genauer rechnen" von Hand ein.
Alles, was tatsächlich verfügbar ist: Erspartes, Bausparguthaben, Schenkung.
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Nicht dazu gehört, was du als Notgroschen brauchst – nach dem Kauf ohne jede Reserve dazustehen, ist bei einer Immobilie besonders riskant.
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Die Prozentsätze lassen sich an dein Angebot anpassen – zwei davon sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar, einer ist es sehr wohl. Dazu die beiden Posten, die nur beim Bauen anfallen und dort am häufigsten fehlen.
Nur ausfüllen, wenn der Satz oben nicht stimmt. Alles über 0 hat Vorrang vor der Auswahl.
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So bleibt der Rechner richtig, auch wenn ein Land seinen Satz ändert.
Üblich sind 7,14 % insgesamt, also 3,57 % für dich. Beim Kauf ohne Makler trägst du 0 ein.
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Seit Dezember 2020 gilt beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung durch Verbraucher das Teilungsgebot aus § 656c BGB und § 656d BGB: Der Käufer darf höchstens die Hälfte tragen.
Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und nicht verhandelbar – Notare dürfen weder Rabatte geben noch Aufschläge nehmen.
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Ein Vergleich lohnt also nicht. Rund 1,5 % ist die übliche Größenordnung inklusive Kaufvertrag und Grundschuldbestellung.
Eintragung von Eigentumswechsel und Grundschuld.
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Die Gebühren sind wie beim Notar im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und nicht verhandelbar; zusammen ergeben sie rund 0,5 % des Kaufpreises.
Nur beim Bauen. Größenordnung: 15 bis 20 % der reinen Bausumme – bei 300.000 € Bauleistung also 45.000 bis 60.000 €.
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Dahinter stecken Bodengutachten, Vermessung, Baugenehmigung, Statiker, Hausanschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser, Erschließungsbeitrag, Baustrom, Bauwasser und Bauversicherungen. Diese Posten stehen in keinem Festpreisangebot.
Zufahrt, Terrasse, Zaun, Garten, Küche, Umzug. Größenordnung: 20.000 bis 40.000 € bei einem Einfamilienhaus, je nach Grundstücksgröße und Anspruch.
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Wird beim Bauen fast immer vergessen, weil es nach dem Einzug kommt – bezahlt werden muss es trotzdem, und zwar dann, wenn das Geld schon weg ist.
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rechnet live mitWarum die Nebenkosten bar da sein müssen
Es gibt einen Satz, den Bankberater in fast jedem Erstgespräch sagen, und der viele Pläne beendet: Die Nebenkosten finanzieren wir nicht.
Der Grund ist keine Schikane, sondern Logik. Eine Bank sichert ihren Kredit über eine Grundschuld – geht etwas schief, verwertet sie die Immobilie. Der Kaufpreis fließt in etwas, das dabei einen Gegenwert hat. Die Grunderwerbsteuer nicht. Der Notar nicht. Die Maklerprovision schon gar nicht. Diese Beträge sind im Moment der Zahlung weg und tauchen im Wert der Immobilie nicht wieder auf. Also müssen sie aus eigener Tasche kommen.
Praktisch heißt das: Wer 100.000 Euro gespart hat und 40.000 Euro Nebenkosten trägt, geht nicht mit 100.000 Euro in die Finanzierung, sondern mit 60.000. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sind das 15 Prozent Eigenkapital statt der gefühlten 25. Diese Verschiebung ist der Grund, warum der Rechner oben die Zahl „Eigenkapital nach Nebenkosten" getrennt ausweist – sie ist die Zahl, mit der die Bank rechnet.
Es gibt Vollfinanzierungen, die auch die Nebenkosten abdecken. Sie existieren, sie sind aber die teuerste Variante am Markt: Die Bank lässt sich das höhere Risiko über den Zinssatz bezahlen, und über die Laufzeit summiert sich der Aufschlag auf mehr, als die Nebenkosten selbst betragen. Viele Institute bieten sie an Normalverdiener gar nicht erst an.
Häufige Fragen
Wie viel Eigenkapital brauche ich wirklich?
Die verbreitete Bankregel lautet: die Nebenkosten vollständig aus eigener Tasche plus etwa 20 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 Euro Kaufpreis und 40.000 Euro Nebenkosten wären das 120.000 Euro. Das ist keine Vorschrift, sondern die Schwelle, ab der Banken die besten Zinsen geben. Weniger geht auch: Bei 10 bis 20 Prozent wird es etwas teurer, unter 10 Prozent deutlich, und ohne Eigenkapital für die Nebenkosten wird es schwierig bis unmöglich. Wichtig ist die zweite Zahl, die oft vergessen wird: Nach dem Kauf sollte noch eine Reserve übrig sein. Eine Immobilie erzeugt Reparaturen nach eigenem Zeitplan, und ein Haus ohne Rücklage ist ein Haus auf Dispo.
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Ja, und dabei hilft seit Dezember 2020 das Gesetz. Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch einen Verbraucher gilt das Teilungsgebot aus § 656c BGB und § 656d BGB: Der Käufer darf höchstens die Hälfte der Provision tragen, und der Verkäufer muss seinen Anteil nachweislich selbst zahlen. Eine Vereinbarung, die dir mehr aufbürdet, ist unwirksam – bereits gezahltes Geld lässt sich zurückfordern. Verhandelbar ist außerdem die Gesamthöhe: Provisionssätze sind nicht gesetzlich festgelegt, üblich sind 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer, aber nichts hindert Verkäufer und Makler daran, sich auf weniger zu einigen. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien gilt das Teilungsgebot nicht.
Warum sind Notarkosten überall gleich?
Weil sie im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt sind. Ein Notar übt ein öffentliches Amt aus und darf weder Rabatte gewähren noch Aufschläge verlangen – täte er es, wäre das ein Verstoß gegen seine Berufspflichten. Die Gebühr bemisst sich am Geschäftswert, also am beurkundeten Kaufpreis, und folgt einer Tabelle, die nicht linear verläuft: Bei kleinen Beträgen ist der prozentuale Anteil höher, bei großen niedriger. Die hier voreingestellten 1,5 Prozent sind deshalb eine Größenordnung für den Normalfall aus Kaufvertrag und Grundschuldbestellung, keine feste Regel. Den genauen Betrag nennt dir jeder Notar vorab, wenn du ihn fragst.
Lohnt sich der getrennte Kauf von Grundstück und Haus immer?
Steuerlich ja, praktisch nicht immer. Der Vorteil ist erheblich – die Grunderwerbsteuer fällt nur auf das Grundstück an statt auf das Gesamtpaket. Dagegen stehen drei Dinge. Erstens das Risiko: Das Finanzamt prüft, ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, und rechnet rückwirkend zusammen, wenn Grundstück und Bau faktisch aus einer Hand kamen. Zweitens der Aufwand: Zwei Verträge, zwei Verhandlungen, und die Verantwortung für die Schnittstelle liegt bei dir. Drittens die Gewährleistung: Beim Bauträger hast du einen Ansprechpartner für alles, bei getrennter Vergabe zwei, die aufeinander zeigen können. Wer den Weg geht, sollte vorher eine Steuerberatung einbeziehen – die Frage entscheidet sich vor der Unterschrift, nicht danach.
Sind die Grunderwerbsteuersätze hier aktuell?
Sie geben den Kenntnisstand Mitte 2026 wieder. Jedes Bundesland setzt seinen Satz selbst fest, und mehrere Länder haben ihn in den vergangenen Jahren geändert – mal nach oben, mal nach unten. Deshalb gibt es unter „Genauer rechnen" ein Feld für einen abweichenden Satz, das Vorrang vor der Auswahl hat: Damit bleibt die Rechnung richtig, auch wenn diese Liste einmal hinterherhinkt. Maßgeblich ist ohnehin der Satz, der im Kaufvertrag zugrunde gelegt wird; er steht auch im Grunderwerbsteuerbescheid, der einige Wochen nach der Beurkundung kommt. Den aktuellen Satz nennt das Finanzministerium des jeweiligen Landes.
Der teuerste Satz im Kaufvertrag steht nicht beim Preis
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Nebenkostenposten, und sie ist der einzige, bei dem die Vertragsgestaltung fünfstellige Beträge …
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Nebenkostenposten, und sie ist der einzige, bei dem die Vertragsgestaltung fünfstellige Beträge verschiebt.
Kaufst du eine fertige Immobilie, gibt es nichts zu gestalten: Die Steuer fällt auf den Kaufpreis an, fertig. Baust du dagegen neu, gibt es zwei Wege. Beim Bauträgervertrag kommen Grundstück und Haus aus einer Hand und stehen in einer Urkunde – die Steuer bemisst sich am Gesamtpreis. Kaufst du das Grundstück dagegen von A und schließt den Bauvertrag danach mit B, fällt sie nur auf das Grundstück an.
Bei 400.000 Euro Gesamtpreis, davon 150.000 Euro Grundstück, und 6,5 Prozent Steuersatz sind das 26.000 Euro gegenüber 9.750 Euro. Über 16.000 Euro Unterschied, für dieselbe Immobilie.
Der Haken steht in der Rechtsprechung zum sogenannten einheitlichen Vertragswerk. Das Finanzamt schaut nicht auf die Zahl der Urkunden, sondern darauf, ob der Käufer wirtschaftlich ein bebautes Grundstück erworben hat. Wenn der Grundstücksverkäufer den Bauunternehmer vermittelt, wenn beide Firmen verbunden sind, wenn das Haus bereits vor dem Grundstückskauf geplant war – dann wird zusammengerechnet, und zwar rückwirkend. Wer diesen Weg gehen will, sollte vorher mit einer Steuerberatung sprechen und nicht hinterher mit dem Finanzamt.
Zwei Posten lassen sich übrigens gar nicht beeinflussen: Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab. Ein Notar darf keinen Rabatt geben und keinen Aufschlag nehmen. Wer Angebote vergleicht, verschwendet seine Zeit – der Preis ist überall derselbe.
Rechnet live mit
Kein Knopf, kein Warten. Jede Änderung wirkt sofort.
Rechenweg offen
Jeder Zwischenwert steht rechts unter „Mehr Details". Nichts ist eine Blackbox.
Quellen verlinkt
Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.
Grenzen benannt
Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.
Was beim Bauen zusätzlich fehlt
Wer neu baut, bekommt vom Bauunternehmer ein Festpreisangebot. Das Wort ist irreführend: Fest ist der Preis für das, was im Angebot steht, und das …
Wer neu baut, bekommt vom Bauunternehmer ein Festpreisangebot. Das Wort ist irreführend: Fest ist der Preis für das, was im Angebot steht, und das ist deutlich weniger als ein bezugsfertiges Haus auf einem erschlossenen Grundstück.
Was regelmäßig fehlt, lässt sich in drei Gruppen sortieren. Vor dem Bau: Bodengutachten, Vermessung, Baugenehmigung, Statiker, Prüfstatik. Während des Baus: Hausanschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser und gegebenenfalls Gas, der Erschließungsbeitrag der Gemeinde, Baustrom, Bauwasser, Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung. Nach dem Bau: Zufahrt, Terrasse, Zaun, Gartenanlage, Küche, Umzug.
Die dritte Gruppe ist die tückischste, weil sie zeitlich nach allem anderen kommt – also dann, wenn die Finanzierung ausgeschöpft ist. Eine Einbauküche und eine gepflasterte Zufahrt ergeben zusammen schnell den Gegenwert eines Kleinwagens, und beides lässt sich schlecht aufschieben, wenn man einziehen will.
Der Rechner hat für diese Posten zwei eigene Felder unter „Genauer rechnen". Sie stehen bewusst auf null: Wir setzen hier keine Pauschale vor, weil die Spanne zwischen einem erschlossenen Grundstück in der Stadt und einem Hanggrundstück ohne Anschlüsse zu groß ist, um sie mit einer Zahl zu überbrücken. Die Erschließungskosten nennt dir die Gemeinde auf Anfrage, die Hausanschlusskosten die jeweiligen Versorger – beides vor dem Grundstückskauf, nicht danach.
Rechnet live mit
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Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.
Grenzen benannt
Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.
Worauf diese Rechnung beruht
2 Grundlagen dieses Rechners, jede nachzulesen bei der Stelle, die sie herausgibt. Wir denken uns nichts aus – du kannst alles nachprüfen.
- § 656c BGBBürgerliches Gesetzbuch
- § 656d BGBBürgerliches Gesetzbuch
Wofür diese Rechnung gilt
Der Geltungsbereich und die Fälle, in denen die Zahl oben nicht zutrifft.
- Nebenkosten finanziert keine Bank – sie müssen aus Eigenkapital kommen, weil sie keinen beleihbaren Gegenwert schaffen.
- Notar- und Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt; ein Vergleich zwischen Notaren lohnt nicht.
- Die Grunderwerbsteuersätze geben den Kenntnisstand Mitte 2026 wieder – maßgeblich ist der Satz im Kaufvertrag.
- Ob ein getrennter Grundstücks- und Bauvertrag steuerlich anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
- Finanzierungskosten wie Bereitstellungszinsen und Wertgutachten sind nicht enthalten.
- Die Regel „Nebenkosten plus 20 % Eigenkapital" ist Bankpraxis, keine Vorschrift.
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Wenn dieser Rechner eine Angabe nicht kennt, die für dich wichtig wäre, schreib es mir. Solche Hinweise sind der Grund, warum die Rechner besser werden – ich baue sie ein, wenn sie am Ergebnis wirklich etwas ändern.
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