Zum Inhalt springen
Gut gerechnet

Brutto-Netto-Rechner 2026

Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und vier Sozialversicherungsbeiträge ab. Dieser Rechner zeigt jeden einzelnen Posten – und legt offen, mit welchen amtlichen Werten er rechnet.

  • 100 % kostenlosKeine versteckten Kosten, keine Zahlschranke
  • Ohne AnmeldungKein Konto, keine E-Mail-Adresse
  • Keine WeitergabeDeine Eingaben bleiben in deinem Browser
  • Rechnet liveJede Änderung aktualisiert das Ergebnis sofort

Berechnet auf gutgerechnet.de · https://gutgerechnet.de/rechner/brutto-netto/

Deine Angaben

€

Das vereinbarte Monatsbrutto aus deinem Arbeitsvertrag – auf der Lohnabrechnung steht es ganz oben, vor allen Abzügen.

Mehr dazu

Weihnachts- und Urlaubsgeld gehören nicht hierher: Einmalzahlungen werden nach der Jahrestabelle besteuert und würden das Ergebnis für alle übrigen Monate verfälschen.

Die Klassen V und VI folgen einem eigenen Tarif, den wir bewusst nicht abbilden – dazu unten mehr.

Wichtig für die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und für die Pflegeversicherung in Sachsen.

Nur bei Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Der Satz liegt bei 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.

Genauer rechnen8 weitere Angaben

Mit diesen vier Angaben wird das Ergebnis deutlich genauer. Besonders der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse lohnt sich – er schwankt zwischen den Kassen um mehr als einen Prozentpunkt.

%

Steht auf der Seite deiner Krankenkasse. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % – die Hälfte davon trägst du.

Kinder

Ab dem zweiten Kind sinkt dein Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, bis zum fünften Kind.

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr in die Pflegeversicherung.

Zähler

Je Kind 1,0 bei Alleinerziehenden oder Übertragung, sonst 0,5. Der Zähler steht auf jeder Lohnabrechnung, meist als „KFB".

Mehr dazu

Er kommt aus deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Er wirkt nur auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht auf die Lohnsteuer – dort gibt es stattdessen Kindergeld.

€

Nur ausfüllen, wenn du privat versichert bist – dann ersetzt dieser Beitrag die gesetzliche Krankenversicherung. Der Gesamtbeitrag steht auf deiner Versicherungsrechnung.

Mehr dazu

Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte, höchstens aber so viel, wie er für einen gesetzlich Versicherten an der Beitragsbemessungsgrenze zahlen müsste (§ 257 SGB V) – 2026 sind das 508,59 € im Monat. Ab einem Beitrag von rund 1.017 € trägst du jeden weiteren Euro allein.

€

Steht auf derselben Versicherungsrechnung wie der Krankenbeitrag, meist als eigene Zeile.

Mehr dazu

Die private Pflegepflichtversicherung ist Pflicht, auch für privat Krankenversicherte. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, gedeckelt nach § 61 SGB XI – 2026 auf 104,62 € im Monat. Wir leiten beide Höchstbeträge aus der Beitragsbemessungsgrenze her statt sie einzutragen; damit stimmen sie auch nach der nächsten Anpassung.

€

Firmenwagen, Jobrad oder Ähnliches – auf der Lohnabrechnung als „geldwerter Vorteil" oder „Sachbezug" ausgewiesen.

Mehr dazu

Beim Firmenwagen nach der Ein-Prozent-Regel: ein Prozent des Bruttolistenpreises im Monat, plus 0,03 % je Kilometer einfacher Fahrt zur Arbeit. Bei reinen Elektroautos bis 70.000 € sind es nur 0,25 %. Der Betrag wird versteuert und verbeitragt, aber nicht ausgezahlt – er senkt also dein Netto, ohne dass Geld fließt. Dafür sparst du die privaten Autokosten.

€

Steht auf der Lohnabrechnung, oft als „Freibetrag" oder „LZZ-Freibetrag". Er senkt die Lohnsteuer, nicht die Sozialabgaben.

Mehr dazu

Nach § 39a EStG kannst du ihn beim Finanzamt eintragen lassen – für Werbungskosten über 1.230 €, außergewöhnliche Belastungen, Kinderbetreuung oder Handwerkerleistungen. Ein Antrag ist erst zulässig, wenn die Aufwendungen zusammen über 600 € liegen; er gilt dann bis zu zwei Kalenderjahre. Wichtig zu verstehen: Der Freibetrag spart keine Steuer, er verschiebt sie nur. Du bekommst monatlich, was du sonst nach der Steuererklärung zurückbekommen hättest.

Je genauer du die Felder ausfüllst, desto genauer wird das Ergebnis. Die Angaben stehen auf deiner Lohnabrechnung. Besonders der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse: Zwischen 0 und 5 Prozent liegen 62 € im Monat, also 745 € im Jahr.

Dein Ergebnis

rechnet live mit

Womit dieser Rechner rechnet

Alle Werte stammen aus amtlichen Quellen für das Jahr 2026 und stehen hier offen, damit du sie nachprüfen kannst.

Einkommensteuertarif nach § 32a EStG: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Darüber beginnt die erste Progressionszone bis 17.799 Euro mit der Formel (914,51 · y + 1.400) · y, wobei y ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens ist. Die zweite Zone reicht bis 69.878 Euro, danach gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab 277.826 Euro der Reichensteuersatz von 45 Prozent.

Sozialversicherung 2026: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Davon trägst du jeweils die Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Vorsorgepauschale: Beim Lohnsteuerabzug werden deine Vorsorgeaufwendungen pauschal berücksichtigt – der Rentenanteil vollständig, der Kranken- und Pflegeanteil mindestens in Höhe der Mindestvorsorgepauschale von 12 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1.900 Euro.

Das Ergebnis ist damit nachvollziehbar bis auf den letzten Schritt. Klapp den Rechenweg unter dem Ergebnis auf, dann siehst du jede einzelne Zahl.

Häufige Fragen

Warum bleibt von einer Gehaltserhöhung so wenig übrig?

Weil auf den zusätzlichen Euro ein höherer Steuersatz liegt als auf den bisherigen. Die deutsche Einkommensteuer ist progressiv: Der Durchschnittssteuersatz auf dein ganzes Gehalt ist deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro. Dazu kommen Sozialabgaben, solange du unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegst. Die Kachel „Von 100 € mehr bleiben" rechnet dir das für dein Gehalt aus – bei 3.500 € brutto sind es rund 55 €, bei 10.000 € noch etwa 53 €. Es gibt also keinen Punkt, an dem sich eine Erhöhung „nicht mehr lohnt": Netto bleibt immer etwa die Hälfte übrig. Was sich tatsächlich verschlechtern kann, ist die Kaufkraft – wenn die Erhöhung nur die Inflation ausgleicht und man dadurch in einen höheren Steuersatz rutscht. Das nennt man kalte Progression. Im Übergangsbereich zwischen Minijob und Midijob gilt diese Rechnung nicht; dort sind die Sozialbeiträge nach § 20 Abs. 2 SGB IV vermindert, und der Ergebnissatz weist darauf hin.

Steuerklasse III/V oder IV/IV mit Faktor – was ist besser?

Am Jahresende macht es keinen Unterschied: Die Steuerschuld eines Ehepaars ist in beiden Fällen gleich hoch, denn sie ergibt sich aus der gemeinsamen Veranlagung. Unterschiedlich ist nur, wie viel unterjährig einbehalten wird. Die Kombination III/V ist interessant, wenn ein Einkommen das andere um mehr als etwa 40 Prozent übersteigt – sie bringt monatlich mehr aufs Konto, führt aber fast immer zu einer Nachzahlung mit der Steuererklärung, für die man zurücklegen sollte. Das Faktorverfahren in Klasse IV rechnet den Splittingvorteil dagegen schon im laufenden Jahr ein: Der Abzug entspricht ziemlich genau der späteren Jahressteuer, böse Überraschungen bleiben aus. Der Antrag ist formlos beim Finanzamt möglich, und der Faktor gilt seit 2019 zwei Kalenderjahre (§ 39f Abs. 1 Satz 9 EStG) – danach neu beantragen, oder früher, wenn sich die Gehälter deutlich ändern.

Werden die Steuerklassen III und V abgeschafft?

Vorerst nicht. Die Abschaffung war im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes von 2024 vorgesehen: Ab 2030 sollte das Faktorverfahren in Klasse IV die Kombination III/V ersetzen. Dieser Teil ist aber nicht Gesetz geworden. Es bleibt also bei den bisherigen Steuerklassen, und dieser Rechner rechnet weiter mit ihnen. Wer den Wechsel trotzdem will, muss auf das Gesetz nicht warten – das Faktorverfahren lässt sich schon heute beantragen. Sollte sich die Rechtslage ändern, steht es hier; die Datenstände dieser Seite werden regelmäßig geprüft.

Warum weicht mein Ergebnis von der Gehaltsabrechnung ab?

Prüfe zuerst, welche Zeile du vergleichst. Ganz unten steht auf den meisten Abrechnungen der Zahlbetrag – und der ist nicht das Netto. Dazwischen liegen Posten, die erst nach den Steuern und Sozialabgaben abgehen: vermögenswirksame Leistungen, Umlagen wie die Winterbeschäftigungsumlage im Baugewerbe, Vorschüsse, Essensgeld oder eine Pfändung. Vermögenswirksame Leistungen gehören dir sogar weiterhin, sie werden nur auf einen Sparvertrag überwiesen. Maßgeblich ist die Zeile „Nettoverdienst" oder „Netto". Bleibt danach noch eine Lücke, sind die häufigsten Gründe ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge oder ein Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der vom Durchschnitt abweicht. Deinen tatsächlichen Zusatzbeitrag findest du auf der Abrechnung, wenn du den Krankenversicherungsbeitrag durch dein Brutto teilst: Was über 7,3 % hinausgeht, ist die Hälfte des Zusatzbeitrags. Trag ihn unter „Genauer rechnen" ein.

Was zahlt eigentlich mein Arbeitgeber?

Ungefähr denselben Sozialversicherungsanteil noch einmal, dazu Umlagen für Lohnfortzahlung und Insolvenzgeld. Die Gesamtkosten deines Arbeitsplatzes liegen damit etwa 20 Prozent über deinem Bruttogehalt. Auf deiner Abrechnung taucht dieser Betrag nicht auf.

Ab welchem Einkommen zahle ich Solidaritätszuschlag?

Der Soli fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 Euro übersteigt – bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro. Das entspricht grob einem Bruttojahresgehalt ab etwa 85.000 Euro in Steuerklasse I. Rund 90 Prozent der Steuerzahler zahlen ihn deshalb nicht mehr.

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

Rechnerisch ja: Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen mehr als anderthalb Prozentpunkte Zusatzbeitrag, wovon du die Hälfte trägst. Bei 50.000 Euro Brutto sind das rund 190 Euro im Jahr. Die Leistungen sind zu etwa 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und damit fast identisch.

Warum wir Steuerklasse V und VI weglassen

Für die Steuerklassen V und VI gilt ein eigener Tarif nach § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG. Er arbeitet mit Vergleichsrechnungen und zusätzlichen …

Für die Steuerklassen V und VI gilt ein eigener Tarif nach § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG. Er arbeitet mit Vergleichsrechnungen und zusätzlichen Mindestsätzen in bestimmten Einkommensbereichen.

Wir könnten das näherungsweise umsetzen – aber näherungsweise reicht bei einer Zahl nicht, auf die jemand seine Finanzplanung stützt. Eine Abweichung von vierzig Euro im Monat wäre nicht erkennbar und trotzdem falsch.

Deshalb bieten wir diese Klassen gar nicht erst an. Für sie ist der offizielle Rechner des Bundesfinanzministeriums die richtige Adresse.

Falls du in der Kombination III/V lebst: Rechne den Partner in Klasse III hier durch, dann kennst du zumindest dessen Nettobetrag genau.

Rechnet live mit

Kein Knopf, kein Warten. Jede Änderung wirkt sofort.

Rechenweg offen

Jeder Zwischenwert steht rechts unter „Mehr Details". Nichts ist eine Blackbox.

Quellen verlinkt

Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.

Grenzen benannt

Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.

Die Steuerklassenwahl ändert nichts an der Steuerlast

Ein verbreitetes Missverständnis: Die Wahl zwischen III/V und IV/IV entscheide darüber, wie viel Steuern ein Ehepaar zahlt. Das stimmt …

Ein verbreitetes Missverständnis: Die Wahl zwischen III/V und IV/IV entscheide darüber, wie viel Steuern ein Ehepaar zahlt. Das stimmt nicht.

Die Jahressteuerschuld ergibt sich aus dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen und ist bei beiden Kombinationen identisch. Unterschiedlich ist nur, wie viel im Laufe des Jahres einbehalten wird. Bei III/V bleibt monatlich mehr übrig, dafür kommt es bei der Steuererklärung häufiger zu Nachzahlungen. Bei IV/IV ist es umgekehrt.

Praktisch relevant ist die Wahl trotzdem, denn viele Lohnersatzleistungen – Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld – bemessen sich am Nettogehalt. Wer Nachwuchs plant, sollte die Steuerklassen rechtzeitig prüfen. Die Kombination IV/IV mit Faktor verteilt die Last am gleichmäßigsten und vermeidet Überraschungen.

Rechnet live mit

Kein Knopf, kein Warten. Jede Änderung wirkt sofort.

Rechenweg offen

Jeder Zwischenwert steht rechts unter „Mehr Details". Nichts ist eine Blackbox.

Quellen verlinkt

Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.

Grenzen benannt

Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.

Worauf diese Rechnung beruht

5 Grundlagen dieses Rechners, jede nachzulesen bei der Stelle, die sie herausgibt. Wir denken uns nichts aus – du kannst alles nachprüfen.

Wofür diese Rechnung gilt

Der Geltungsbereich und die Fälle, in denen die Zahl oben nicht zutrifft.

  • Der Rechner gilt für gesetzlich versicherte Angestellte in Steuerklasse I bis IV.
  • Privat Versicherte müssen ihren tatsächlichen Beitrag einsetzen – die Rechnung weicht dann deutlich ab.
  • Freibeträge, die im Lohnsteuerabzugsverfahren eingetragen sind, senken die Steuer zusätzlich und sind hier nicht enthalten.
  • Bei Minijobs bis 603 € und Midijobs bis 2.000 € gelten eigene Beitragsregeln – die Zahl oben gilt dort nicht.
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nach der Jahrestabelle versteuert – trag sie nicht als Monatsgehalt ein.

Passend dazu

Fehlt dir eine Einstellung?

Wenn dieser Rechner eine Angabe nicht kennt, die für dich wichtig wäre, schreib es mir. Solche Hinweise sind der Grund, warum die Rechner besser werden – ich baue sie ein, wenn sie am Ergebnis wirklich etwas ändern.

Vorschlag schreiben

Der linke Knopf öffnet dein E-Mail-Programm mit fertigem Betreff. Wenn du keines eingerichtet hast, kopier dir die Adressekontakt@gutgerechnet.de und schreib uns aus deinem Webmail. Abgeschickt wird nur, was du selbst abschickst.