Stundenlohn-Rechner
Zwei Stellen mit demselben Gehalt können sich beim Stundenlohn deutlich unterscheiden – durch Wochenstunden, Urlaubstage und vor allem unbezahlte Überstunden. Dieser Rechner macht den echten Wert deiner Arbeitszeit sichtbar: brutto zum Vergleichen von Verträgen, netto für das, was tatsächlich bei dir ankommt.
- 100 % kostenlosKeine versteckten Kosten, keine Zahlschranke
- Ohne AnmeldungKein Konto, keine E-Mail-Adresse
- Keine WeitergabeDeine Eingaben bleiben in deinem Browser
- Rechnet liveJede Änderung aktualisiert das Ergebnis sofort
Berechnet auf gutgerechnet.de · https://gutgerechnet.de/rechner/stundenlohn/
Deine Angaben
Das Monatsbrutto vor allen Abzügen. Schwankt es, weil du nach Stunden bezahlt wirst: den Jahresdurchschnitt eintragen.
Mehr dazu
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gehören nicht hierher, sondern in das Feld direkt darunter – sonst zählen sie zwölfmal. Wer nach Stunden bezahlt wird, nimmt am besten das Jahresbrutto der letzten Abrechnung geteilt durch zwölf; ein einzelner Monat führt in die Irre, weil lange und kurze Monate sich um über zehn Prozent unterscheiden.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus – alles, was zusätzlich zu den 12 Gehältern kommt.
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, nicht die tatsächlich geleistete – sie steht im Arbeitsvertrag.
Mehr dazu
Unbezahlte Mehrarbeit trägst du weiter unten ein; genau an dieser Trennung zeigt sich, wie weit der echte Stundenlohn vom vertraglichen abweicht.
Gesetzliches Minimum bei 5-Tage-Woche sind 20 Tage, üblich sind 25 bis 30.
Wie viel steht dir wirklich zu? Bei Teilzeit oder Schwerbehinderung ist es nicht die Zahl aus dem Vertrag. Hier ausrechnen
Je nach Bundesland und Jahr sind es 8 bis 13 Tage.
Mehr dazu
Zähle nur die, die nicht ohnehin aufs Wochenende fallen – sonst rechnest du dir freie Tage an, die es in dem Jahr gar nicht gab.
Nur Stunden, die weder bezahlt noch als Freizeit ausgeglichen werden. Sie senken deinen echten Stundenlohn direkt.
Genauer rechnen8 weitere Angaben
Hier stellst du zweierlei genauer ein. Erstens die Steuerangaben – ohne sie rechnet die Seite mit Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen und ohne Kirchensteuer, was den Netto-Wert um mehrere hundert Euro im Jahr verschieben kann. Zweitens Arbeitsweg, Pausen und jobbedingte Kosten: Sie kosten dich Zeit und Geld, ohne im Gehalt aufzutauchen, und entscheiden beim Vergleich zweier Stellen oft die Sache.
Bestimmt den Netto-Stundenlohn. Die Klassen V und VI folgen einem eigenen Tarif, den wir bewusst nicht abbilden – lieber keine Zahl als eine falsche.
Wirkt über die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und in Sachsen über die Pflegeversicherung.
Nur bei Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft. Der Satz liegt bei 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.
Steht auf der Seite deiner Krankenkasse. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % – die Hälfte davon trägst du.
Wichtig bei Teilzeit: Wer 20 Stunden auf drei Tage verteilt, hat andere Tagesstunden als bei fünf Tagen.
Unbezahlte Zeit, die durch den Job entsteht. Rechne sie mit, wenn du zwei Stellen mit unterschiedlicher Entfernung vergleichst.
Pausen sind meist unbezahlt, verlängern aber deine Anwesenheit. Relevant, wenn du wissen willst, was die Zeit „außer Haus" wert ist.
Fahrtkosten, Zweitwohnung, Arbeitskleidung, Kinderbetreuung. Was nur wegen des Jobs anfällt, mindert den echten Verdienst.
Je genauer du die Felder ausfüllst, desto genauer wird das Ergebnis.
Dein Ergebnis
rechnet live mitWie dieser Rechner rechnet
Der Ausgangspunkt ist das Jahresbrutto: zwölf Monatsgehälter plus alle Sonderzahlungen.
Der Nenner sind alle bezahlten Stunden: 52 Wochen mal die Wochenstunden. Bei 40 Wochenstunden sind das 2.080 Stunden im Jahr. Urlaub und Feiertage gehören dazu, denn sie werden bezahlt – wer drei Wochen im Urlaub war, bekommt trotzdem sein volles Gehalt. Bei 42.000 Euro im Jahr sind das 20,19 Euro brutto je Stunde. An genau dieser Zahl misst sich auch der gesetzliche Mindestlohn.
Der zweite Weg, den manche Seiten wählen, teilt nur durch die Tage, an denen wirklich gearbeitet wird – bei 30 Urlaubstagen und 10 Feiertagen also durch 1.760 statt 2.080 Stunden. Das ergibt eine um rund 18 Prozent höhere Zahl. Sie beantwortet die Frage „Was ist mir jede gearbeitete Stunde wert?", nicht die Frage „Was ist mein Stundenlohn?". Wir zeigen sie nicht, weil zwei ähnlich benannte Stundenlöhne nebeneinander mehr verwirren, als sie erklären.
Wer tarifliche Zulagen bekommt, liegt über seinem Lohnsatz aus dem Vertrag – und das ist kein Fehler, sondern verdientes Geld. Das Bauhauptgewerbe ist dafür das deutlichste Beispiel: Nach § 8 BRTV-Bau wird die Urlaubsvergütung nicht als Stunden mal Lohnsatz gerechnet, sondern als 14,25 Prozent des Bruttolohns – zusammengesetzt aus 11,4 Prozent Urlaubsentgelt und einem Zusatzurlaubsgeld von 25 Prozent darauf. Eine Urlaubsstunde ist dort spürbar mehr wert als eine gearbeitete, und das Jahresbrutto liegt über Lohnsatz mal Jahresstunden.
Wer also einen Lohnsatz im Vertrag stehen hat und hier eine höhere Zahl sieht, hat nichts falsch eingegeben: Der Lohnsatz gilt für die einzelne Stunde, diese Zahl umfasst alles, was übers Jahr fließt.
Und dann das Netto. Ein reiner Bruttowert beantwortet die Frage nur halb – vom Vertrag steht er auf dem Papier, im Geldbeutel landet er nie. Deshalb rechnet diese Seite dasselbe Jahresgehalt zusätzlich durch die vollständige Steuer- und Sozialabgabenrechnung für 2026: Lohnsteuer nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag, auf Wunsch Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Es ist exakt dieselbe Rechnung wie in unserem Brutto-Netto-Rechner, nur auf die Stunde heruntergebrochen.
Ohne weitere Angaben gilt der häufigste Fall: Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Diese Annahmen stehen direkt unter dem Ergebnis – und unter „Genauer rechnen" stellst du sie auf deine Situation um. Aus 20,19 Euro brutto je Stunde werden so 13,46 Euro netto: rund 67 Prozent. Genau diese Lücke ist der Grund, warum ein Bruttowert allein oft mehr verwirrt als erklärt.
Der Nenner sind alle bezahlten Stunden – Urlaub und Feiertage gehören dazu, weil sie mitbezahlt werden. Vom Brutto zum Netto je Stunde führt die vollständige Steuer- und Sozialabgabenrechnung, Schritt für Schritt unter „Berechnungsgrundlagen".
Häufige Fragen
Ist der Netto-Stundenlohn hier genauso genau wie im Brutto-Netto-Rechner?
Ja, es ist dieselbe Rechnung – beide Seiten greifen auf dasselbe Steuermodul zu, damit sie nicht auseinanderlaufen können. Der Unterschied liegt nur in der Bezugsgröße: Dort geht es um den Monat, hier um die einzelne Arbeitsstunde. Wenn du die vollständige Aufschlüsselung nach Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und den vier Sozialversicherungen sehen willst, ist der Brutto-Netto-Rechner die passendere Seite.
Warum unterscheidet sich mein Netto von der Lohnabrechnung?
Häufigster Grund sind Angaben, die diese Seite nicht kennt: eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen oder eine private Krankenversicherung. Der zweite Grund sind Sonderzahlungen: Wir verteilen sie übers Jahr, dein Arbeitgeber versteuert sie im Auszahlungsmonat nach der Jahrestabelle. Über zwölf Monate gleicht sich das aus, einzelne Monate weichen aber ab.
Ich komme auf einen anderen Stundenlohn als hier angezeigt – woran liegt das?
Dafür gibt es drei Gründe, und meistens ist es der erste. Erstens: Wenn du nach Stunden bezahlt wirst, schwankt dein Monatsbrutto mit der Zahl der Arbeitstage – zwischen einem kurzen und einem langen Monat liegen leicht über zehn Prozent. Trag den Jahresdurchschnitt ein, also das Jahresbrutto deiner letzten Abrechnung geteilt durch zwölf, nicht einen einzelnen Monat. Zweitens: der Nenner. Wir verteilen dein Jahresbrutto auf alle bezahlten Stunden – Wochenstunden mal 52, bei 40 Stunden also 2.080 –, Urlaub und Feiertage inklusive, weil sie mitbezahlt werden. Manche Seiten teilen stattdessen nur durch die Tage, an denen wirklich gearbeitet wird, und kommen so auf eine rund 18 Prozent höhere Zahl. Drittens: Tarifliche Zulagen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder eine Urlaubsstunde, die über dem Lohnsatz vergütet wird, heben dein Jahresbrutto über Lohnsatz mal Stunden. Deine Zahl liegt dann zu Recht über dem, was im Vertrag steht – der Lohnsatz gilt für die einzelne Stunde, die Zahl hier umfasst dein ganzes Jahr.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto je Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 Euro. In einigen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne. Liegt dein berechneter Wert darunter, stimmt entweder eine Eingabe nicht oder es besteht ein Problem.
Zählen Krankheitstage mit?
Nein, und das ist richtig so. Krankheitstage sind bezahlt – du bekommst dein Gehalt weiter, arbeitest aber nicht. Sie erhöhen deinen rechnerischen Stundenlohn also sogar, verändern aber nichts an deiner vertraglichen Situation.
Gilt das auch für Teilzeit und Minijob?
Ja, trag einfach deine tatsächlichen Wochenstunden ein. Bei einem Minijob mit 538 Euro und 10 Wochenstunden ergibt sich so der Stundenlohn, den du mit dem Mindestlohn vergleichen kannst.
Warum unbezahlte Überstunden so teuer sind
Überstunden ändern nichts am Gehalt – aber sie verteilen dasselbe Geld auf mehr Stunden. Der Stundenlohn sinkt, ohne dass es jemand …
Überstunden ändern nichts am Gehalt – aber sie verteilen dasselbe Geld auf mehr Stunden. Der Stundenlohn sinkt, ohne dass es jemand ausspricht.
Ein Beispiel: 3.500 Euro monatlich bei 40 Wochenstunden ergeben 20,19 Euro brutto je Stunde. Fünf unbezahlte Überstunden pro Woche sind bei 220 Arbeitstagen 220 Stunden im Jahr, für die kein Geld fließt – rechnerisch rund 4.440 Euro. Am ausgewiesenen Stundenlohn ändert das nichts, denn bezahlt wirst du weiter für 2.080 Stunden. Gerechnet auf die Zeit, die du tatsächlich gibst, sind es aber nur noch 21,21 statt 23,86 Euro je gearbeiteter Stunde: ein Minus von elf Prozent.
Rechtlich ist das keineswegs selbstverständlich. Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Pauschalklauseln im Arbeitsvertrag, die „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" festschreiben, sind nach der Rechtsprechung nur in engen Grenzen wirksam – bei sehr hohen Gehältern eher, bei normalen Einkommen meist nicht.
Ich bin kein Anwalt, und der Einzelfall hängt an deinem Vertrag. Aber die Zahl oben zeigt dir, worum es der Höhe nach geht – und das ist die Grundlage für jedes Gespräch darüber.
Rechnet live mit
Kein Knopf, kein Warten. Jede Änderung wirkt sofort.
Rechenweg offen
Jeder Zwischenwert steht rechts unter „Mehr Details". Nichts ist eine Blackbox.
Quellen verlinkt
Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.
Grenzen benannt
Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.
Wofür der Stundenlohn wirklich taugt
Der Stundenlohn ist die einzige Zahl, mit der sich verschiedene Stellen ehrlich vergleichen lassen. Ein Monatsgehalt allein sagt wenig, solange …
Der Stundenlohn ist die einzige Zahl, mit der sich verschiedene Stellen ehrlich vergleichen lassen. Ein Monatsgehalt allein sagt wenig, solange Wochenstunden und Urlaub unterschiedlich sind.
Ein konkreter Vergleich: 3.800 Euro bei 40 Wochenstunden ergeben 21,92 Euro brutto je Stunde. 3.500 Euro bei 35 Wochenstunden ergeben 23,08 Euro – trotz 300 Euro weniger im Monat. Die vermeintlich schlechter bezahlte Stelle ist die bessere.
Genauso lässt sich damit einordnen, was eine Gehaltsverhandlung wert ist. Und ob sich ein längerer Arbeitsweg lohnt: Rechne die tägliche Fahrzeit als unbezahlte Zeit oben ein, dann siehst du, was die Stelle unter dem Strich wirklich bringt.
Rechnet live mit
Kein Knopf, kein Warten. Jede Änderung wirkt sofort.
Rechenweg offen
Jeder Zwischenwert steht rechts unter „Mehr Details". Nichts ist eine Blackbox.
Quellen verlinkt
Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.
Grenzen benannt
Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.
Worauf diese Rechnung beruht
Die Grundlage dieses Rechners, nachzulesen bei der Stelle, die sie herausgibt. Wir denken uns nichts aus – du kannst alles nachprüfen.
- § 32a EStGEinkommensteuergesetz
Wofür diese Rechnung gilt
Der Geltungsbereich und die Fälle, in denen die Zahl oben nicht zutrifft.
- Der Netto-Wert gilt für gesetzlich versicherte Angestellte in Steuerklasse I bis IV. Ohne eigene Angaben wird mit Steuerklasse I und Nordrhein-Westfalen gerechnet.
- Die Rechnung geht von einer Fünf-Tage-Woche aus. Bei anderen Modellen die Wochenstunden entsprechend anpassen.
- Feiertage nur zählen, wenn sie auf einen Arbeitstag fallen – je nach Bundesland und Jahr sind das 8 bis 13.
- Krankheitstage bleiben unberücksichtigt, weil sie bezahlt sind und die Rechnung nicht verändern.
Passend dazu
Fehlt dir eine Einstellung?
Wenn dieser Rechner eine Angabe nicht kennt, die für dich wichtig wäre, schreib es mir. Solche Hinweise sind der Grund, warum die Rechner besser werden – ich baue sie ein, wenn sie am Ergebnis wirklich etwas ändern.
Der linke Knopf öffnet dein E-Mail-Programm mit fertigem Betreff. Wenn du keines eingerichtet hast, kopier dir die Adressekontakt@gutgerechnet.de und schreib uns aus deinem Webmail. Abgeschickt wird nur, was du selbst abschickst.