Kfz-Steuer berechnen
Die Kfz-Steuer ist eine der wenigen Zahlen im Autoleben, die sich exakt ausrechnen lässt – es steht alles im Gesetz. Der Haken liegt im Detail: Der CO₂-Zuschlag ist seit 2021 gestaffelt, jedes Gramm wird in seiner eigenen Stufe berechnet. Wer stattdessen mit einem einzigen Satz rechnet, liegt bei einem Mittelklassewagen um mehr als zehn Euro im Jahr daneben. Diese Seite legt jede Stufe offen.
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Fremdzündung heißt Benzin, Selbstzündung heißt Diesel – so steht es in der Zulassungsbescheinigung.
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Plug-in-Hybride gelten steuerlich als Verbrenner und werden nach Hubraum und CO₂ besteuert, nicht als Elektrofahrzeug.
Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer P.1.
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Angefangene 100 cm³ zählen voll – aus 1.598 cm³ werden 16 Einheiten, aus 1.601 cm³ werden 17. Diese eine Ziffer kann zwei Euro im Jahr ausmachen, bei Diesel fast zehn.
Zulassungsbescheinigung Teil I, Ziffer V.7.
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Bei Fahrzeugen ab etwa 2019 ist das der WLTP-Wert, der höher ausfällt als der alte NEFZ-Wert – gerechnet wird immer mit dem Wert, der im Schein steht.
Das Datum der Erstzulassung steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer B. Es bestimmt, welche Fassung des Gesetzes gilt.
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Ab 2021 der gestaffelte CO₂-Zuschlag, von Mitte 2009 bis 2020 ein pauschaler Satz mit unterschiedlichem Freibetrag, davor die Besteuerung nach Schadstoffklasse.
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Drei dieser Angaben werden nur in bestimmten Fällen gebraucht: die Schadstoffklasse bei Fahrzeugen von vor Juli 2009, das Gesamtgewicht bei Elektrofahrzeugen nach Ablauf der Befreiung, und die Frage nach dem H-Kennzeichen ab dreißig Jahren Fahrzeugalter. Sonst ändern sie nichts.
Wirkt nur, wenn oben 2009 eingetragen ist.
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Am 1. Juli 2009 wechselte die Besteuerung von der Schadstoffklasse auf den CO₂-Ausstoß – für Fahrzeuge aus diesem Jahr entscheidet also der Tag.
Wirkt nur bei Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009.
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Die Emissionsschlüsselnummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer 14.1 – die letzten beiden Ziffern verraten die Euro-Norm.
Wirkt nur bei Elektrofahrzeugen und erst nach dem Ende der Steuerbefreiung – dann wird nach Gewicht besteuert und die Steuer um 50 Prozent ermäßigt.
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Der Wert steht in der Zulassungsbescheinigung unter Ziffer F.2.
Mit H-Kennzeichen gilt eine Pauschale: 191,73 € für Pkw, 46,02 € für Krafträder – unabhängig von Hubraum und Abgaswerten.
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Voraussetzung ist ein Mindestalter von 30 Jahren und ein weitgehend originaler Zustand, bestätigt durch ein Gutachten nach § 23 StVZO.
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Wie sich die Kfz-Steuer zusammensetzt
Für Pkw besteht die Steuer aus zwei Teilen, und beide stehen im Gesetz.
Der erste Teil hängt am Hubraum. Er beträgt 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter bei Benzinmotoren und 9,50 Euro bei Dieselmotoren. Das Wort „angefangene" ist wichtig: Aus 1.598 cm³ werden sechzehn Einheiten, aus 1.601 cm³ werden siebzehn. Drei Kubikzentimeter kosten bei einem Diesel also 9,50 Euro im Jahr.
Der zweite Teil hängt am CO₂-Ausstoß und ist seit 2021 gestaffelt. Die ersten 95 Gramm sind frei. Danach kostet jedes Gramm bis 115 g/km zwei Euro, jedes weitere bis 135 g/km 2,20 Euro, bis 155 g/km 2,50 Euro, bis 175 g/km 2,90 Euro, bis 195 g/km 3,40 Euro und darüber vier Euro.
Genau hier rechnen viele falsch. Ein Fahrzeug mit 150 g/km liegt in der dritten Stufe – aber es gilt nicht der Satz dieser Stufe für alle 55 Gramm über dem Freibetrag. Richtig ist: zwanzig Gramm zu zwei Euro, zwanzig zu 2,20 Euro und fünfzehn zu 2,50 Euro, zusammen 121,50 Euro. Wer stattdessen 55 mal 2,50 Euro rechnet, kommt auf 137,50 Euro und liegt sechzehn Euro daneben. Der Rechenweg oben zeigt jede Stufe einzeln.
Am Ende wird auf volle Euro abgerundet, so schreibt es § 11 Abs. 5 KraftStG vor. Aus 121,50 plus 32,00 Euro werden also 153 Euro und nicht 154.
Für ältere Fahrzeuge gelten andere Regeln. Zwischen dem 1. Juli 2009 und Ende 2020 gab es einen einheitlichen Satz von zwei Euro je Gramm, allerdings mit einem Freibetrag, der über die Jahre von 120 auf 95 Gramm sank. Für Fahrzeuge, die vor Juli 2009 zugelassen wurden, spielt der CO₂-Wert gar keine Rolle – dort entscheidet die Schadstoffklasse, und die Sätze liegen deutlich höher.
Häufige Fragen
Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert meines Autos?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein. Der Hubraum steht unter Ziffer P.1 in Kubikzentimetern, der CO₂-Ausstoß unter Ziffer V.7 in Gramm je Kilometer. Das zulässige Gesamtgewicht, das bei Elektrofahrzeugen gebraucht wird, findest du unter F.2. Bei Fahrzeugen ab etwa 2019 ist der eingetragene CO₂-Wert nach WLTP gemessen und liegt spürbar über dem früheren NEFZ-Wert – gerechnet wird immer mit dem Wert, der tatsächlich im Papier steht, auch wenn im Prospekt eine andere Zahl stand.
Warum zahlen Diesel so viel mehr Steuer?
Weil Dieselkraftstoff an der Zapfsäule geringer besteuert wird als Benzin. Der Gesetzgeber gleicht das über die Kfz-Steuer teilweise aus: 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter statt 2,00 Euro. Bei einem Zweiliter-Motor sind das 190 statt 40 Euro im Jahr. Für die Kaufentscheidung heißt das: Der Verbrauchsvorteil eines Diesels muss diesen Nachteil erst aufholen, und das gelingt erst ab einer gewissen Jahresfahrleistung. Wo genau der Punkt liegt, hängt vom Modell und vom Preisabstand der Kraftstoffe ab – meist zwischen 15.000 und 25.000 Kilometern im Jahr.
Wie lange sind Elektroautos von der Steuer befreit?
Bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Die Befreiung nach § 3d KraftStG gilt für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden; das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat diesen Stichtag zum 1. Januar 2026 vom Jahr 2025 auf 2030 verschoben. Wichtig ist die Deckelung: Wer 2029 zulässt, bekommt keine zehn Jahre mehr, sondern nur noch bis Ende 2035. Nach Ablauf wird nach Gewicht besteuert, mit 50 Prozent Ermäßigung – für einen typischen Kompaktwagen sind das rund 50 bis 60 Euro im Jahr. Plug-in-Hybride sind von der Befreiung ausgenommen.
Was ändert sich bei einem Halterwechsel oder Umzug?
Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung und beginnt beim neuen Halter mit der Zulassung – tageweise abgerechnet, wobei angefangene Tage voll zählen. Zu viel gezahlte Steuer wird automatisch erstattet, ein Antrag ist nicht nötig. Beim Umzug ändert sich an der Steuer nichts, das Fahrzeug behält bei bundesweit gültigen Kennzeichen sogar sein Kennzeichen. Zuständig ist in allen Fällen das Hauptzollamt, das die Kfz-Steuer seit dem 1. Juli 2014 verwaltet; die Finanzämter haben damit nichts mehr zu tun. Eingezogen wird ausschließlich per Lastschrift – ohne erteiltes Mandat ist eine Zulassung nicht möglich.
Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Für Fahrzeuge, die nur wenige Monate im Jahr bewegt werden, fast immer. Die Kfz-Steuer wird dann nur für die zugelassenen Monate berechnet: Bei einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober zahlst du sieben Zwölftel der Jahressteuer. Dasselbe gilt in der Regel für die Versicherung, und dort ist die Ersparnis oft größer als bei der Steuer. Der Preis dafür: Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden – ein Stellplatz oder eine Garage ist also Voraussetzung. Der kürzeste zulässige Zeitraum sind zwei Monate, der längste elf.
Muss ich Kfz-Steuer zahlen, wenn ich schwerbehindert bin?
Möglicherweise nicht. Wer im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) eingetragen hat, kann eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen. Mit den Merkzeichen G oder Gl gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent, allerdings nur, wenn auf die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichtet wird – beides zusammen geht nicht. Der Antrag läuft über das Hauptzollamt, und die Vergünstigung gilt jeweils für ein Fahrzeug. Diese Fälle bildet der Rechner oben nicht ab; er zeigt die Steuer ohne persönliche Vergünstigungen.
Diesel, Benziner oder Elektro
Der Unterschied zwischen Diesel und Benziner ist bei der Steuer dramatisch: 9,50 Euro gegen 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Bei einem …
Der Unterschied zwischen Diesel und Benziner ist bei der Steuer dramatisch: 9,50 Euro gegen 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Bei einem Zweiliter-Motor sind das 190 gegen 40 Euro, allein aus dem Hubraum.
Das ist kein Versehen, sondern gewollt. Dieselkraftstoff wird an der Zapfsäule geringer besteuert als Benzin; der Aufschlag bei der Kfz-Steuer holt einen Teil davon zurück. Für die Kaufentscheidung folgt daraus eine einfache Regel: Ein Diesel muss den Steuernachteil erst erfahren. Je nach Modell liegt der Kipppunkt zwischen 15.000 und 25.000 Kilometern im Jahr – darunter ist der Benziner in der Gesamtrechnung meist günstiger, darüber der Diesel.
Bei Elektrofahrzeugen greift § 3d KraftStG. Wer bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zulässt, zahlt bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer, längstens jedoch bis Ende 2035. Diese Frist wurde zum 1. Januar 2026 durch das Achte Änderungsgesetz verlängert; vorher endete der Zeitraum für Erstzulassungen schon 2025.
Was danach kommt, wird selten mitgerechnet, gehört aber in jede Haltedauerbetrachtung: Nach Ablauf der Befreiung wird nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert, und die Steuer ist nach § 9 Abs. 2 KraftStG um die Hälfte ermäßigt. Für ein Fahrzeug mit 1.800 Kilogramm sind das 50 Euro im Jahr – wenig im Vergleich zu einem Verbrenner, aber eben nicht null. Gerechnet wird in angefangenen 200 Kilogramm: 1.800 kg sind genau neun solcher Schritte zu 11,25 Euro, macht 101,25 Euro, davon die Hälfte.
Ein häufiges Missverständnis betrifft Plug-in-Hybride. Sie sind steuerlich keine Elektrofahrzeuge und werden ganz normal nach Hubraum und CO₂ besteuert. Dass ihr CO₂-Wert im Papier niedrig ausfällt, hilft dabei allerdings sehr wohl – oft liegt er unter dem Freibetrag, sodass nur der Hubraumanteil bleibt.
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Wann sich ein H-Kennzeichen lohnt
Ab dreißig Jahren nach der Erstzulassung kann ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen. Dann entfällt die Berechnung nach Hubraum und Abgaswerten …
Ab dreißig Jahren nach der Erstzulassung kann ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen. Dann entfällt die Berechnung nach Hubraum und Abgaswerten vollständig, und es gilt eine Pauschale: 191,73 Euro im Jahr für Pkw, 46,02 Euro für Krafträder.
Ob sich das rechnet, hängt vom Fahrzeug ab. Bei einem großvolumigen Motor mit schlechter Abgasnorm – also genau dem, was 1994 gebaut wurde – liegt die normale Steuer schnell bei 400 bis 700 Euro. Dort ist die Pauschale ein deutlicher Gewinn. Bei einem sparsamen Kleinwagen derselben Zeit kann die normale Besteuerung dagegen günstiger sein als die Pauschale; dann lohnt sich das H-Kennzeichen steuerlich nicht.
Der Steuervorteil ist ohnehin oft nicht der Hauptgrund. Mit H-Kennzeichen darf man ohne Umweltplakette in Umweltzonen einfahren – für ein Fahrzeug mit Euro 1 oder ohne Einstufung ist das der eigentliche Wert.
Voraussetzung ist ein Gutachten nach § 23 StVZO. Das Fahrzeug muss weitgehend dem Originalzustand entsprechen und in gutem, gepflegtem Zustand sein. Zeitgenössische Umbauten sind zulässig, moderne Anbauten in der Regel nicht. Das Gutachten kostet meist zwischen 100 und 200 Euro.
Ein Punkt, der gern übersehen wird: Mit H-Kennzeichen ist die Nutzung rechtlich auf die Pflege des Kulturguts beschränkt. Fahrten zu Veranstaltungen, Werkstattfahrten und Ausfahrten sind gedeckt, der tägliche Weg zur Arbeit nicht. In der Praxis wird das selten kontrolliert, doch wer das Fahrzeug als Alltagsauto braucht, sollte es wissen.
Die günstigere Alternative für Fahrzeuge, die nur im Sommer bewegt werden, ist übrigens keine steuerliche, sondern eine zeitliche: Ein Saisonkennzeichen senkt die Steuer anteilig auf die zugelassenen Monate.
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Jede Zahl, die von außen kommt, steht mit ihrer Fundstelle da.
Grenzen benannt
Wie genau die Rechnung ist und wo sie aufhört zu gelten, steht dabei.
Worauf diese Rechnung beruht
4 Grundlagen dieses Rechners, jede nachzulesen bei der Stelle, die sie herausgibt. Wir denken uns nichts aus – du kannst alles nachprüfen.
- § 11 KraftStGKraftfahrzeugsteuergesetz
- § 23 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- § 3d KraftStGKraftfahrzeugsteuergesetz
- § 9 KraftStGKraftfahrzeugsteuergesetz
Wofür diese Rechnung gilt
Der Geltungsbereich und die Fälle, in denen die Zahl oben nicht zutrifft.
- Hubraum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter P.1, CO₂ unter V.7, zulässiges Gesamtgewicht unter F.2.
- Angefangene 100 cm³ zählen voll – zwischen 1.598 und 1.601 cm³ liegt eine ganze Stufe.
- Der CO₂-Zuschlag ab Erstzulassung 2021 ist gestaffelt: Jedes Gramm wird in seiner eigenen Stufe berechnet.
- Diesel zahlen 9,50 € je 100 cm³, Benziner 2,00 € – der Ausgleich für den günstigeren Kraftstoff.
- Reine Elektrofahrzeuge sind bis zu zehn Jahre befreit, längstens bis Ende 2035. Plug-in-Hybride nicht.
- H-Kennzeichen ab 30 Jahren: Pauschale 191,73 € für Pkw, 46,02 € für Krafträder.
- Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt. Einspruchsfrist gegen den Bescheid: ein Monat.
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