Gut gerechnetRechner, die dir die Kaufentscheidung abnehmen

Brutto-Netto-Rechner 2026

Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und vier Sozialversicherungsbeiträge ab. Dieser Rechner zeigt jeden einzelnen Posten – und legt offen, mit welchen amtlichen Werten er rechnet.

Die Klassen V und VI folgen einem eigenen Tarif, den wir bewusst nicht abbilden – dazu unten mehr.

Wichtig für die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) und für die Pflegeversicherung in Sachsen.

Genauer rechnen4 weitere Angaben

Mit diesen vier Angaben wird das Ergebnis deutlich genauer. Besonders der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse lohnt sich – er schwankt zwischen den Kassen um mehr als einen Prozentpunkt.

%

Steht auf der Seite deiner Krankenkasse. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 % – die Hälfte davon trägst du.

Kinder

Ab dem zweiten Kind sinkt dein Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, bis zum fünften Kind.

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr in die Pflegeversicherung.

Zähler

Je Kind 1,0 (bei Alleinerziehenden oder Übertragung) oder 0,5. Wirkt nur auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht auf die Lohnsteuer – dort gibt es stattdessen Kindergeld.

Wie genau ist dieses Ergebnis?

Alle Rechengrößen stammen aus amtlichen Quellen für 2026: der Einkommensteuertarif aus § 32a EStG, die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen vom vdek und der Bundesregierung. Nicht abgebildet sind private Krankenversicherung, Steuerfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, Minijob- und Midijob-Regelungen sowie die Steuerklassen V und VI. Für den Normalfall eines gesetzlich versicherten Angestellten stimmt das Ergebnis mit der Lohnabrechnung überein; einzelne Euro Abweichung sind durch Rundungen im monatlichen Lohnsteuerabzug möglich.

Verbindlich ist immer der Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Bei Freibeträgen, mehreren Arbeitsverhältnissen oder Steuerklassenwahl in der Ehe lohnt der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater – gerade der Wechsel zwischen III/V und IV/IV mit Faktor kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.

Womit dieser Rechner rechnet

Alle Werte stammen aus amtlichen Quellen für das Jahr 2026 und stehen hier offen, damit du sie nachprüfen kannst.

**Einkommensteuertarif nach § 32a EStG:** Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro. Darüber beginnt die erste Progressionszone bis 17.799 Euro mit der Formel (914,51 · y + 1.400) · y, wobei y ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens ist. Die zweite Zone reicht bis 69.878 Euro, danach gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab 277.826 Euro der Reichensteuersatz von 45 Prozent.

**Sozialversicherung 2026:** Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent. Davon trägst du jeweils die Hälfte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung.

**Vorsorgepauschale:** Beim Lohnsteuerabzug werden deine Vorsorgeaufwendungen pauschal berücksichtigt – der Rentenanteil vollständig, der Kranken- und Pflegeanteil mindestens in Höhe der Mindestvorsorgepauschale von 12 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1.900 Euro.

Das Ergebnis ist damit nachvollziehbar bis auf den letzten Schritt. Klapp den Rechenweg unter dem Ergebnis auf, dann siehst du jede einzelne Zahl.

Warum wir Steuerklasse V und VI weglassen

Für die Steuerklassen V und VI gilt ein eigener Tarif nach § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG. Er arbeitet mit Vergleichsrechnungen und zusätzlichen Mindestsätzen in bestimmten Einkommensbereichen.

Wir könnten das näherungsweise umsetzen – aber näherungsweise reicht bei einer Zahl nicht, auf die jemand seine Finanzplanung stützt. Eine Abweichung von vierzig Euro im Monat wäre nicht erkennbar und trotzdem falsch.

Deshalb bieten wir diese Klassen gar nicht erst an. Für sie ist der offizielle Rechner des Bundesfinanzministeriums die richtige Adresse.

Falls du in der Kombination III/V lebst: Rechne den Partner in Klasse III hier durch, dann kennst du zumindest dessen Nettobetrag genau.

Die Steuerklassenwahl ändert nichts an der Steuerlast

Ein verbreitetes Missverständnis: Die Wahl zwischen III/V und IV/IV entscheide darüber, wie viel Steuern ein Ehepaar zahlt. Das stimmt nicht.

Die Jahressteuerschuld ergibt sich aus dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen und ist bei beiden Kombinationen identisch. Unterschiedlich ist nur, wie viel im Laufe des Jahres einbehalten wird. Bei III/V bleibt monatlich mehr übrig, dafür kommt es bei der Steuererklärung häufiger zu Nachzahlungen. Bei IV/IV ist es umgekehrt.

Praktisch relevant ist die Wahl trotzdem, denn viele Lohnersatzleistungen – Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld – bemessen sich am Nettogehalt. Wer Nachwuchs plant, sollte die Steuerklassen rechtzeitig prüfen. Die Kombination IV/IV mit Faktor verteilt die Last am gleichmäßigsten und vermeidet Überraschungen.

Was dein Gerät können muss

Diese Werte kannst du direkt mit jedem Datenblatt vergleichen – im Onlineshop wie im Baumarkt.

  • Der Rechner gilt für gesetzlich versicherte Angestellte in Steuerklasse I bis IV.
  • Privat Versicherte müssen ihren tatsächlichen Beitrag einsetzen – die Rechnung weicht dann deutlich ab.
  • Freibeträge, die im Lohnsteuerabzugsverfahren eingetragen sind, senken die Steuer zusätzlich und sind hier nicht enthalten.
  • Bei Minijobs bis 556 € und Midijobs bis 2.000 € gelten eigene Beitragsregeln.
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nach der Jahrestabelle versteuert – trag sie nicht als Monatsgehalt ein.

Passende Produkte

Hier erscheinen später passende Produkte in drei Gruppen: günstige Messgeräte, mit denen du die Rechnung oben genauer machst; das Hauptgerät selbst; und Zubehör, das in Komplettsets oft fehlt. Jeweils mit Kauf-Link zu Amazon und, wo es sich lohnt, zusätzlich zu einem Fachhändler – du entscheidest, wem du vertraust. Eingetragen wird erst, wenn die Partnerprogramme stehen: mit echten Produkten und sichtbarer Werbekennzeichnung.

Häufige Fragen

Warum weicht mein Ergebnis von der Gehaltsabrechnung ab?

Die häufigsten Gründe sind ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge oder ein Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der vom Durchschnitt abweicht. Trag deinen tatsächlichen Zusatzbeitrag unter „Genauer rechnen" ein – das erklärt oft schon den größten Teil.

Was zahlt eigentlich mein Arbeitgeber?

Ungefähr denselben Sozialversicherungsanteil noch einmal, dazu Umlagen für Lohnfortzahlung und Insolvenzgeld. Die Gesamtkosten deines Arbeitsplatzes liegen damit etwa 20 Prozent über deinem Bruttogehalt. Auf deiner Abrechnung taucht dieser Betrag nicht auf.

Ab welchem Einkommen zahle ich Solidaritätszuschlag?

Der Soli fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer 20.350 Euro übersteigt – bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro. Das entspricht grob einem Bruttojahresgehalt ab etwa 85.000 Euro in Steuerklasse I. Rund 90 Prozent der Steuerzahler zahlen ihn deshalb nicht mehr.

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenkasse?

Rechnerisch ja: Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen mehr als anderthalb Prozentpunkte Zusatzbeitrag, wovon du die Hälfte trägst. Bei 50.000 Euro Brutto sind das rund 190 Euro im Jahr. Die Leistungen sind zu etwa 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und damit fast identisch.

Passt dazu

Fehlt dir eine Einstellung?

Wenn dieser Rechner eine Angabe nicht kennt, die für dich wichtig wäre, schreib es mir. Solche Hinweise sind der Grund, warum die Rechner besser werden – ich baue sie ein, wenn sie am Ergebnis wirklich etwas ändern.

Vorschlag schreiben

Der Knopf öffnet dein E-Mail-Programm mit fertigem Betreff – abgeschickt wird nur, was du selbst abschickst. Falls das nicht klappt, schreib direkt an kontakt.gutgerechnet.de@gmail.com.